Rechtliches · Informationssicherheit

Leitlinie zur Informationssicherheit

LAMBDA AUTOMOTIVE, ein auf effiziente Lösungen für die Automobilbranche spezialisiertes Unternehmen, das in der Softwareberatung sowie in der Entwicklung, Wartung und Betreuung von Lösungen für Assistance und Mobilität tätig ist, hat beschlossen, ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) auf Grundlage der Norm ISO 27001 einzuführen. Ziel ist es, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen zu wahren, sie vor einer Vielzahl von Bedrohungen zu schützen und die Kontinuität der Geschäftsbereiche zu sichern, Schäden zu minimieren und den Ertrag der Investitionen, die Geschäftschancen und die kontinuierliche Verbesserung zu maximieren.

Die Geschäftsleitung von LAMBDA AUTOMOTIVE ist sich bewusst, dass Informationen für die Organisation einen hohen Wert darstellen und daher angemessen geschützt werden müssen.

Ziele

Die Geschäftsleitung von LAMBDA AUTOMOTIVE legt als grundlegende Ziele, Ausgangspunkt und Stütze der Ziele und Grundsätze der Informationssicherheit Folgendes fest:

  • Den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre der Menschen.
  • Die Sicherung der Aufzeichnungen der Organisation.
  • Den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum.
  • Die Dokumentation der Leitlinie zur Informationssicherheit.
  • Die Zuweisung von Sicherheitsverantwortlichkeiten.
  • Schulung und Qualifizierung im Bereich Informationssicherheit.
  • Die Erfassung von Sicherheitsvorfällen.
  • Das Management der Geschäftskontinuität.
  • Das Management sicherheitsrelevanter Veränderungen im Unternehmen.

Verpflichtungen

Mit der Ausarbeitung und Einführung dieses Informationssicherheits-Managementsystems geht die Geschäftsleitung von LAMBDA AUTOMOTIVE folgende Verpflichtungen ein:

  • Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen; dazu werden die Rechtsvorschriften ermittelt, die für die von der Organisation betriebenen und in den Geltungsbereich des Informationssicherheits-Managementsystems einbezogenen Geschäftsbereiche gelten.
  • Festlegung und Erfüllung der vertraglichen Anforderungen gegenüber den interessierten Parteien.
  • Festlegung der Schulungsanforderungen im Bereich Sicherheit und Bereitstellung der erforderlichen Schulungen für die interessierten Parteien durch entsprechende Schulungspläne.
  • Vorbeugung und Erkennung von Viren und sonstiger Schadsoftware durch die Entwicklung spezifischer Richtlinien und vertragliche Vereinbarungen mit spezialisierten Organisationen.
  • Management der Geschäftskontinuität durch Kontinuitätspläne nach international anerkannten Methoden.
  • Festlegung der Konsequenzen bei Verstößen gegen die Sicherheitsleitlinie, die in den mit interessierten Parteien, Lieferanten und Subunternehmern geschlossenen Verträgen festgehalten werden.
  • Jederzeitiges Handeln nach strengster Berufsethik.

Überprüfung und Bekanntmachung

Diese Leitlinie bildet den Bezugsrahmen für die kontinuierliche Verbesserung des Informationssicherheits-Managementsystems sowie für die Festlegung und Überprüfung seiner Ziele. Sie wird der gesamten Organisation bekannt gemacht, jährlich sowie außerplanmäßig bei besonderen Situationen und/oder wesentlichen Änderungen im Informationssicherheits-Managementsystem auf ihre Angemessenheit überprüft und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung.